1. Geltungsbereich
1.1 Die Firma Pool- und Wellness-Manufaktur Gräf im folgenden „Verkäufer“ genannt, legt sämtlichen Verkäufen und Lieferungen ausschließlich ihre nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Mit der Bestellung, spätestens aber mit der widerspruchslosen Entgegennahme der Auftragsbestätigung, erkennt der Vertragspartner („Käufer“) diese Bedingungen an. Diese gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden von uns nicht anerkannt und sind für uns auch dann unverbindlich, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
2. Angebot, Prüfung und Vertragsabschluss
2.1 Unseren Angeboten liegt die am Tage der Angebotsabgabe gültige Preisliste zugrunde. Die Preise sind grundsätzlich freibleibend, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung.
2.2 Angebote, Kostenvoranschläge, Modelle, Zeichnungen, Druckvorlagen, Berechnungen, Werbe- und Informationsmaterial, sowie Vertrags- und Lieferunterlagen verbleiben in unserem Eigentum. Wir behalten uns das Urheber- und Nutzungsrecht an den Unterlagen ausdrücklich vor.
2.3 Angegebene Abmessungen, Gewichte, sowie Katalogabbildungen sind nur annähernd und damit unverbindlich, es sei denn, es wird von uns im Einzelfall ausdrücklich eine schriftliche Zusicherung erklärt.
2.4 Wir behalten uns das Recht vor, durch technische Fortschritte bedingte Änderungen an unseren Erzeugnissen vorzunehmen, ohne, dass der Käufer daraus Rechte herleiten könnte, sofern eine nur unwesentliche Abweichung der Beschaffenheit damit einhergeht.
2.5 Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss, zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: www.boniversum.de/eu-dsgvo/
2.6 Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung zustande.
3. Rücktritt vom Vertrag
3.1 Der Käufer hat seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag termingerecht nachzukommen.
3.2 Die Beanstandung von Teilleistungen berechtigt nicht zur Ablehnung der Restlieferung.
3.3 Bei Bestellung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, ist ein Rücktritt von einem bereits geschlossenen Kaufvertrag nicht möglich. (§312g, ABS 1 BGB)
4. Preise und Preisstellung
4.1 Zur Berechnung der Preise für gelieferte Waren ist die am Tage des Vertragsabschlusses gültige Preisliste entscheidend, sofern die Lieferung der Ware innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss erfolgt. Erfolgt die Lieferung später, so gelten die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise.
4.2 Alle Preise verstehen sich, wenn nichts anderes vereinbart, ab Werk oder Lager bzw. ab Werk oder Lager unseres Zulieferers ohne Fracht – und Verpackungskosten, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbar ist.
5.1 Treten Umstände durch höhere Gewalt ein, wie Unfall, Feuer, Sturm, Streik oder dergleichen, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Der Käufer kann aus der Nichteinhaltung der Lieferzeit keinerlei Rechte herleiten, wenn er selbst seine Vertragspflichten nicht erfüllt, insbesondere fällige Zahlungen nicht zur vereinbarten Zeit leistet und wenn die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferanten und Hersteller gegeben ist und diese Nichtbelieferung bzw. nicht rechtzeitige Lieferung nicht durch uns schuldhaft verursacht wurde.
6. Anlieferung und Gefahrenübergang
6.1 Sofern der Käufer Unternehmer im Sinne des §14 BGB ist, gilt §377 HGB. Die Lieferung ist in diesem Fall bei Entgegennahme vom Käufer unverzüglich auf Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen.
6.2 Beanstandungen sind spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von spätestens 2 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch dann, wenn wir vereinbarungsgemäß an eine andere Adresse (vereinbarte Lieferadresse), als die des Käufers liefern.
6.3 Verzögert sich die Auslieferung der Ware aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht bereits am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs der zu liefernden Ware auf den Käufer über.
6.4 Wenn der Käufer nach Ablauf einer gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert und erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die Firma Pool- und Wellness - Manufaktur Gräf die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
7. Warenrücklieferungen
7.1 Alle Warenrücklieferungen bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
7.2 Alle anfallenden Kosten der Hin- und Rücklieferung z.B. Fracht und Porto, gehen zu Lasten des Käufers, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen dagegen sprechen.
7.3 Bei Waren, die beschädigt bei uns eintreffen, behalten wir uns das Recht vor Rücknahme oder Gutschrift zu verweigern.
8. Zahlung
8.1 Bei allen Kaufverträgen mit unserem Unternehmen sind die Zahlungen des Kaufpreises und der Preise für Nebenleistungen Zug um Zug bei Übergabe bzw. Anlieferung der Ware fällig. Abzüge für Skonto werden nicht gewährt, es sei denn es wurde im Einzelfall schriftlich eine anderslautende Vereinbarung getroffen.
8.2 Bei Auftragsunterzeichnung werden 50% der Auftragssumme, innerhalb von 7 Tagen fällig. Erst nach Eingang der 50%igen Anzahlung auf unserem Geschäftskonto wird der Verkäufer die Bearbeitung des Auftrages beginnen.
8.3 Weitere 30% der Auftragssumme werden bei Anlieferung der bestellten Ware auf der Baustelle sofort fällig. Dies kann bar oder per Sofortüberweisung erfolgen. Bei Ausbleiben dieses Zahlungsabschlages ist die Fa. Pool- und Wellness- Manufaktur Gräf dazu berechtigt, den Auftrag zu stornieren. Entstandene Kosten für die Rückabwicklung des Kaufvertrages gehen zu Lasten des Käufers.
8.4 Der Verkäufer ist berechtigt, während der Errichtungsphase weitere Abschlagsrechnungen je nach Baufortschritt zu legen.
8.5. Schecks und Wechsel werden als Zahlungsmittel nicht akzeptiert.
8.6 Verschiebt sich der Lieferzeitpunkt aus Gründen, die nicht wir zu vertreten haben, so wird die Zahlung bei Bereitstellung der Ware im Werk oder Lager bzw. im Werk oder Lager unseres Zulieferers zum vereinbarten Liefertermin fällig.
8.7 Ist der Käufer mit der Bezahlung älterer Rechnungen oder der Abnahme bestellter Gegenstände im Verzug, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuliefern.
8.8 Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
8.9 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn und soweit dessen Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
8.10 Sofern die Forderung nicht bestritten wird, kann eine Berücksichtigung der Daten über diese nicht bezahlte Forderung unter den weiteren Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BDSG-neu durch die Auskunftei Creditreform Boniversum bei der Ermittlung eines Wahrscheinlichkeitswerts über die Zahlungsfähig- und Zahlungswilligkeit erfolgen. Den Gesetzeswortlaut des § 31 Abs. 2 BDSG-neu finden Sie hier: www.boniversum.de/eu-dsgvo/
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Die Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung.
9.2 Der Käufer tritt uns hiermit im Voraus alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus anderen Rechtsgründen gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Diese Vorausabtretung wird durch uns bereits im Voraus angenommen. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungspflichten und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
10 Gewährleistungen
10.1 Wir übernehmen nur Gewähr dafür, dass die gelieferte Ware zur Zeit des Gefahrenübergangs auf den Käufer, frei von nicht nur unerheblichen Sachmängeln ist.
10.2 Bei Mängeln an den gelieferten Waren sind wir berechtigt, den Mangel nach billigem Ermessen durch Nacherfüllung zu beseitigen. Eine Nachbesserung gilt nach dem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, sofern sich nicht aus der Art der Sache oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Sofern der Käufer zur Ersatzvornahme nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt ist, stellen wir dem Käufer das Ersatzstück, sowie das erforderliche Ersatzmaterial zur Verfügung und erstatten die zur Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen. Dies bezieht sich konkret auf die gezahlten Löhne in orts- und gewerbsüblicher Höhe, zuzüglich eines angemessenen Gemeinkostenzuschlages, sowie nachgewiesener Fahrtkosten im Umkreis von max. 60 km.
10.3 Bei nachgebesserten oder ersetzten Teilen beginnt die Gewährleistungsfrist nicht neu zu laufen, sondern es verlängert sich lediglich die Gewährleistungsfrist des ursprünglich gelieferten Teils um den Zeitraum, der zwischen Schadensmeldung und Schadensbehebung liegt (Hemmung). Voraussetzung hierfür ist, dass uns unverzüglich nach Schadensmeldung Gelegenheit zur Schadensbehebung gegeben wird.
10.4 Für Schäden infolge falscher Angaben des Käufers bei der Auftragserteilung, fehlerhafter Ausführung der bauseitigen Leistungen des Käufers, falscher Montage durch den Käufer oder einem von ihm beauftragten Handwerke, infolge von Bedienungsfehlern, sowie für natürliche Abnutzung wird keine Gewährleistung übernommen. Jegliche Gewährleistung wird nur für die vertragsbezogenen Leistungen übernommen.
10.5 Im Rahmen der Gewährleistung, Kundendienst- oder sonstiger Reparaturarbeiten ausgebaute und ersetzte Teile, gehen ohne Entschädigung in unser Eigentum über. Die Bestimmung vor Ort, Art und Umfang von Kundendienst- und Reparaturarbeiten liegt in unserem billigen Ermessen, sofern die Interessen des Käufers dadurch ausreichend gewahrt werden.
10.6 Unsere Produkte dürfen nur mit denjenigen chemischen Materialien versetzt werden, die von uns geliefert und für das jeweilige Produkt freigegeben werden. Durch die Verwendung von Chemikalien anderer Hersteller oder bei Verwendung von Chemikalien, die nicht für das jeweilige Produkt freigegeben wurden, können chemische Reaktionen eintreten, so dass die sachmängelfreie Beschaffenheit unserer Produkte dann nicht mehr gewährleistet ist.
10.7 Unsere Glasfaserkunststoffbecken (GfK), Monoblockbecken, dürfen niemals mit einer Wassertemperatur von mehr als 35° Celsius betrieben werden und auch niemals ohne Wasser einer Temperatur von mehr als 35° Celsius ausgesetzt werden, da andernfalls Schäden am Beckenkörper und an der Beckenoberfläche eintreten, so dass die sachmängelfreie Beschaffenheit unserer Produkte dann nicht mehr gewährleistet ist.
10.8 Der Kaufantrag gilt – wenn zutreffend – für eine Schwimmbadüberdachung in der im Zeitpunkt der Bestellung üblichen Ausführung. Serienmäßige Änderungen oder Abweichungen in Form, Konstruktion und Ausstattung sind, soweit dem Auftraggeber zumutbar, bis zur Auslieferung vorbehalten. Die Lieferfirma ist nicht verpflichtet, Änderungen der serien- bzw. standardmäßigen Ausrüstung bei Bestellung nachzuliefern oder vorzunehmen.
10.9 Wenn der Auftraggeber bei seiner Bestellung Ausstattungswünsche nicht oder nicht genau schriftlich bekannt gegeben hat, gilt die Lieferung der Standardausführung als vereinbart.
10.10 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Schwimmbadüberdachung unter zumutbaren Bedingungen von 2 Personen zum Aufstellort (Schwimmbad) getragen werden kann. Sollten aufgrund der Größe (Gewicht) der Anlage oder des schwierigen Zugangs zum Aufstellort zusätzliche Personen oder ein größerer Kran zur Mithilfe erforderlich sein, werden die daraus entstehenden Kosten vom Käufer getragen. Weiterhin wird vom Auftraggeber der zur Montage erforderliche Strom sowie die im Auftrag fixierte (und vom Auftraggeber mit Unterschrift zur Kenntnis genommenen) Personenzahl zur Mithilfe beim „Einfahren“ der Segmente in die Laufschienen auf dessen Kosten bereitgestellt. (Die Anzahl der Personen zur Mithilfe ist von der Größe und dem Gewicht der Anlage abhängig). Gegenüber den bereitgestellten Personen übernimmt die Lieferfirma keine Haftung bzw. sind diese Personen vom Auftraggeber zu versichern.
10.11 Gewährleistungsansprüche gegen die Fa. Pool- und Wellness- Manufaktur Gräf stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
11. Sonstige Schadensersatzansprüche
11.1 Die Haftung des Verkäufers für vertragliche Pflichtverletzungen, sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sowie auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden oder dessen Erfüllungsgehilfen oder‚ Angestellten, sowie Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten. Insoweit haftet der Verkäufer für jeden Grad des Verschuldens. Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden resultieren, haftet der Verkäufer aber nur für den typischerweise entstehenden Schaden.
11.2 Soweit die Schadenersatzhaftung nach 11.1 ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies gleichermaßen auch im Hinblick auf die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungs- sowie Verrichtungsgehilfen.
11.3 Jegliche Art von Schadenersatzansprüchen seitens des Käufers, die in Zusammenhang mit der unsachgemäßen Benutzung der von uns gelieferten Ware und erbrachten Leistung entstehen, sind ausgeschlossen.
12. Gerichtsstand, Erfüllungsort und Vertragsauslegung
12.1 Sofern der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, wird als ausschließlicher Gerichtstand für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis Arnstadt vereinbart.
12.2 Erfüllungsort ist unser Firmensitz D - 99334 Amt Wachsenburg/ OT Kirchheim
12.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung, auch wenn der Käufer seinen Firmensitz im Ausland hat.
12.4 Ist eine der Bestimmungen unwirksam, wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmungen neue zu vereinbaren, die dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
12.5 Alle Vereinbarungen, die zwischen Fa. Pool- und Wellness- Manufaktur Gräf und dem Kunden getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Ebenso die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel.